Einstiegsdroge?

Erst 1965 wurde der Hauptwirkstoff des Cannabis entdeckt. Es handelt sich um das Tetrahydrocannabinol (THC). Als Rauschdroge gehört das THC in eine eigene Klasse, weil es weder ein Stimulans, Beruhigungsmittel, Halluzinogen noch ein Narkotikum ist, aber von allen etwas besitzt. THC beeinflußt hauptsächlich das Serotonin, eine Substanz, die im Gehirn produziert wird. Die Wirkungen auf den Einzelnen sind sehr unterschiedlich.
THC kann anregen wie auch beruhigen. Bei Laborversuchen hat sich herausgestellt, daß manche Probanden überhaupt keinen Effekt der Droge wahrnahmen. Wissenschaftlich ist eigentlich nur haltbar, daß der Genuß von Cannabis zur psychischen Abhängigkeit, aber nicht zur körperlichen Sucht führt. Das erklärt sich anhand der spannungslösenden Wirkung des Stoffes. Bei langfristigem und intensivem Gebrauch kann es allerdings zu sehr unliebsamen Charakteränderungen kommen. Der Haschischin entfernt sich immer mehr aus der Wirklichkeit des Alltags, um nur noch in den Traumwelten des Rausches zu leben.
Seit dem 20. Jahrhundert kämpfen Regierungen vieler Länder gegen den Handel und Konsum von Cannabis-Produkten an. 1961 einigte man sich bei der Weltgesundheitsorganisation im Rahmen einer internationalen Vereinbarung, Cannabis unter die gefährlichen Drogen einzuordnen und zu verbieten. Dieser Beschluß basierte auf der Annahme, daß Cannabis die Einstiegsdroge für härtere Rauschgifte - wie etwa Heroin - sei. Jedoch ist diese Vermutung wissenschaftlich umstritten. Empirische Untersuchungen lassen nämlich den Schluß zu, daß auch Nikotin und Alkohol zu den Einstiegsdrogen gezählt werden müssen, wenn man lediglich davon ausgeht, welche Drogen Heroinabhängige vor dem Heroin konsumiert haben.