Marihuanasteuergesetz

In den Staaten ernannte 1931 Mellon, in seiner Funktion als Hoovers Finanzminister, den zukünftigen Mann seiner Nichte, Harry J. Anslinger, zum Leiter der gerade umorganisierten staatlichen Rauschgift- und Drogenbehörde FBNDD. Anslinger sass 31 Jahre lang auf diesem Posten, und von ihm aus gerieten zahlreiche Hetzkampagnien gegen den Hanf unter die Bevölkerung.

1930 finanzierte die US-Regierung die Studie der Siler-Kommission über die Folgen des Marihuanarauchens amerikanischer Militärangehöriger in Panama. Man kam zum Schluss, dass Marihuana unproblematisch sei und schlug vor, dessen Konsum nicht unter Strafe zu stellen. Sogar zu Beginn des Jahres 1937 stellte die amerikanische Gesundheitsbehörde fest, "dass Cannabis in einem relativ langen Zeitraum eingenommen werden kann, ohne soziale oder emotionale Zerrüttungen herbeizuführen. Marihuana ist gewohnheitsbildend genau wie Kaffee, Tee und Zucker..."

Zwischen 1934 und 1937 wurden in geheimen Sitzungen des Finanzministeriums prohibitive Steuergesetze entworfen. Obwohl bekannt war, dass eine solche Steuer alle Kleinbetriebe aus dem Hanfanbaugeschäft werfen würde und für viele den finanziellen Ruin bedeutete. 1937 wurde trotzdem die Marihuanasteuer erhoben.

Zwei Jahrzehnte zuvor, im Vorfeld der zweiten Opiumkonferenz warfen antibritisch eingestellte Politiker die Frage auf, ob Hanf nicht einmal dasselbe Problem darstellen werde wie Opium. Denn das zum Britischen Empire gehörende Kaiserreich Indien hatte 1912 damit begonnen, den in Ungnade gefallenen Opiumexport zu drosseln und stattdessen, als neue Einnahmequelle, Hanfdrogen in den Nahen Osten und nach Südafrika zu exportieren. 19 Länder untersuchten die aufgeworfene Frage, 18 davon kamen zum Schluss, dass Hanf keine Probleme verursache. Einzig Portugal berichtete, in seiner Kolonie Angola seien Fälle von Aufsässigkeit nach Hanfgenuss gemeldet worden, Suchtgefahr oder gesundheitliche Schäden seien keine bekannt.

Trotzdem kam es an der Zweiten Opiumkonferenz von 1925 zur Abstimmung über die Frage, ob die Hanfdroge ins Abkommen aufgenommen werden soll. Sieben Länder - darunter Indien - stimmten dagegen, neun dafür. Damit wurde in der Theorie mit einem Schlag der soziale Gebrauch des Hanfs illegalisiert, ungeachtet der Tatsache, dass Hanf neben Alkohol das weitverbreitetste Genussmittel ist und auf eine jahrtausendealte Tradition zurückblicken kann. Für die westliche Medizin und Pharmaindustrie galt das Verbot nicht, denn die medizinische und wissenschaftliche Verwendung wurde davon ausdrücklich ausgenommen.

Die Eidgenössischen Kammern genehmigten am 14. Juni 1928 die Ratifizierung des Abkommens. Die Schweiz liess sich allerdings bis 1952 Zeit, den weiterhin unproblematischen Hanf ins BetmG aufzunehmen. Die Aufnahme von Barbituratsäure und Weckaminen wurde dagegen ausdrücklich als "unerwünschte Ausweitung" ausgeklammert. Man betonte, dass nur Stoffe, die erwiesenermassen zur Sucht führen und ähnlich schädliche Wirkungen haben können, wie Morphin und Kokain, einbezogen werden sollen. "Dies rang uns beim Durchlesen nur ein müdes Kopfschütteln ab". Doch damit beginnt die jahrzehntelange Prohibition einer nützlichen und harmlosen Pflanze.